“aber auch auf die Gemeinde nicht hören wird, so sei er dir wie der Heide und der Zöllner.” (Matthäus 18,17)
Zum Thema “Ausschluß” wurde schon im Zusammenhang mit dem “Gemeindebild” Stellung bezogen.
Herrn Kluges Feststellung, daß “die Gruppe nicht bemüht ist, krampfhaft alle Leute zu behalten”, steht in Spannung zum Vorwurf, daß wir die Menschen mit psychologischen Methoden an “die Gruppe” binden wollen.
Man darf den Ausschluß nicht isoliert vom Gemeindeleben sehen. Wir haben von Gott die Verpflichtung, füreinander zu kämpfen, einander in der Heiligung zu stärken. Das geschieht durch die brüderliche Ermahnung und Ermunterung. Erst wenn offensichtlich ist, daß jemand die Sünde mehr liebt als das Leben mit Gott, wenn wir sehen, daß wir jemandem in der Gemeinde nicht mehr helfen können, bleibt nur mehr die Möglichkeit des Ausschlusses.
Die angeführte Interpretation von Hebr 6,4ff, daß jemand bereits durch die zweite Sünde die Chance auf Bekehrung verwirkt habe und es für ihn dann keine Gnade mehr gebe, ist stark vereinfacht und wird auch von uns nicht vertreten. Diese Lehre findet sich allerdings schon im “Hirte des Hermas”, einer Schrift aus dem ausgehenden 1. Jahrhundert. Das Leben läßt sich jedoch nicht in ein so einfaches Schema pressen. Wir dürfen niemandem die Möglichkeit der Umkehr nehmen, solange nicht ganz klar ist, daß er abgefallen ist.
Nicht nur Hebr 6,4f spricht von der Möglichkeit des Abfalls, sondern auch zahlreiche andere Stellen warnen eindringlich davor. Auch Jesus selbst warnt:
“Wenn jemand nicht in mir bleibt, so wird er hinausgeworfen wie die Rebe und verdorrt; und man sammelt sie und wirft sie ins Feuer, und sie verbrennen.” (Johannes 15,6)
Die Freiheit des Menschen wird durch die Entscheidung zur Nachfolge nicht aufgehoben. Die Liebe Gottes läßt uns immer noch die Möglichkeit offen, auch als Christen nein zu ihm zu sagen. Wenn ein Christ sich durch seine Sünden tatsächlich von Gott abgewendet hat, gibt es für ihn nach den klaren Aussagen der Schrift keine Möglichkeit zur Umkehr mehr, weil er sich selbst gegen Gott verhärtet hat.
“Sehet zu, Brüder, daß nicht etwa in jemandem von euch ein böses Herz des Unglaubens sei im Abfall vom lebendigen Gott, sondern ermuntert einander jeden Tag, solange es heute’ heißt, damit niemand von euch verhärtet werde durch Betrug der Sünde!” (Hebräer 3,12-13)
Auch wenn heute viele “bibeltreue” Gruppen die Möglichkeit des Abfalls leugnen, handelt es sich hier doch um eine klare biblische Lehre, an der wir festzuhalten haben, auch wenn die Feststellung, daß jemand abgefallen ist, nicht nach dem einfachen Schema funktioniert, das uns Herr Kluge unterstellt. So lange nicht klar ist, daß jemand von Gott abgefallen ist, wollen wir auch um ihn kämpfen. Das geistliche Leben eines Menschen ist allen Einsatz wert.
Es ist richtig, daß Ausschluß nicht gleich Ausschluß ist. Wenn wir einem Bruder in der Gemeinde nicht mehr helfen können, so heißt das nicht, daß es für ihn keine Möglichkeit der Umkehr mehr gibt. Wenn sichtbar ist, daß ein Bruder umgekehrt ist, ist das eine große Freude für die ganze Gemeinde.
Falls jemand aber eindeutig den Weg Gottes unwiderruflich verlassen hat, dann bleibt uns auch nur mehr die Möglichkeit, uns von ihm zu trennen, da Menschen, die ohne Gott leben wollen, in der Gemeinde Gottes keinen Platz haben dürfen. Wir nennen diese Trennung allerdings nicht “Entsendung”, wie Herr Kluge meint. Der Begriff “Entsendung”, den wir in dieser Form ohnehin nicht verwenden, enthält eher positive Assoziationen, wie Entsendung in die Mission.
Die Strafe des Entzuges des Wohnungsschlüssels für Unehrlichkeit ist uns unbekannt. Wenn jemand aber durch einen gefährlichen Fahrstil das Leben oder die Gesundheit sowohl von Geschwistern als auch von Außenstehenden gefährdet, so ist das wohl natürlich, daß er sich erst nach einer Gesinnungsänderung wieder ans Steuer setzen darf.